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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Sofern keine besonderen Vereinbarungen, die in jedem Fall unserer ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung bedürfen, getroffen sind, gelten ausschließlich nachstehende Geschäftsbedingungen:

Angebote:

Alle Angebote sind freibleibend, sofern wir sie nicht ausdrücklich als fest bezeichnen. Alle Aufträge bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung, um für uns rechtsverbindlich zu sein.

Preise:

Unsere Preise sind unter der Voraussetzung stabiler Preisverhältnisse kalkuliert. Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluß und tatsächlichem Liefertermin die Preise (Materialpreise, Arbeitslöhne, Fertigungskosten usw.), so gelten die im Zeitpunkt der Lieferung daraus sich ergebenden erhöhten Preise von unseren Kunden als genehmigt.

Lieferfrist:

Lieferfristen werden von uns nach bestem Wissen bestätigt. Voraussetzung für Ihre Einhaltung ist, dass unsere Kunden uns alle zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Angaben und Unterlagen haben zukommen lassen. Fehlt es hieran, so gilt eine bestätigte Lieferfrist um einen entsprechenden Zeitraum ohne weiteres als verlängert, vorbehaltlich unserer sonstigen Rechte. Entsprechendes gilt ebenfalls bei allen von uns unverschuldeten Lieferstörungen, etwa bei ausbleiben notwendiger Rohstoffe, bei Betriebs- und Transportstörungen aller Art für den Zeitraum der Störung. Liegt keiner dieser Fälle vor, sollte aber trotzdem ausnahmsweise einmal eine bestätigte Lieferfrist von uns nicht eingehalten sein, so können wir einen Vertragsrücktritt erst dann als berechtigt anerkennen, nachdem unser Kunde uns zuvor aufgefordert hat, unsere Lieferung binnen weiterer 4 Wochen nachzuholen. Ein Schadensersatzanspruch unseres Kunden ist in allen Fällen ausgeschlossen.

Lieferung:

erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, unversichert ab Werk, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Die Gefahr geht mit der Mitteilung der Versandbereitschaft oder spätestens mit der Absendung der Ware auf den Besteller über. Abschlüsse werden nur mit einer Laufzeit von 6 Monaten bei höchsten 3 Teillieferungen angenommen. Berechnung erfolgt zum jeweils gültigen Tagespreis. Wenn infolge Verschuldens des Käufers die Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt, so steht uns das Recht zu, nach Erteilung einer Nachlieferfrist von zehn Tagen vom Vertrage zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. Bei Lieferungserschwerungen, die durch unvorhergesehene Schwierigkeiten, Betriebsstörungen, Krieg, Streik, Transportschwierigkeiten und behördliche Maßnahmen, sowie jede Art von höherer Gewalt entstanden sind, verlängert sich entsprechend die Lieferzeit ohne Anspruch auf Schadensersatz und berechtigt uns, unseren Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben, wenn die Umstände es erfordern sollten. Die Nachlieferfrist beträgt 8 Wochen und ist vom Käufer mittels eingeschriebenen Briefes zu stellen. Die Lieferfrist beginnt nach völliger Klarstellung des Auftrages Eingang aller zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Fixtermine können nicht angenommen werden.

Gefahrtragung:

Alle Transportgefahren, auch bei ausnahmsweiser und ausdrücklicher Übernahme der Transportkosten durch uns, gehen zu Lasten unserer Kunden. Verzögert unser Kunde die Annahme der von ihm bestellten Ware, so geht deren Gefahr mit der Mitteilung unserer Lieferbereitschaft auf ihn über.

Zahlung:

Unsere Rechnungen sind, soweit wir nichts anderes bestätigt haben, binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto auf den Warenpreis, ausschließlich aller Nebenkosten, bzw. 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar. Jede Rechnung wird nach Ablauf des Netto-Zahlungszieles am 31. Tage nach Rechnungsdatum ohne Verzugssetzung fällig. Für Zahlungen, die nach diesem Tag eingehen, werden Verzugszinsen in Höhe von 2% über den jeweiligen Landeszentralbank-Diskontsatz berechnet. Schecks und Wechsel werden unter dem Vorbehalt des Gegenwerteinganges gutgeschrieben. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers. Die Hergabe von Eigenakzepten berechtigt nicht zum Skonto-Abzug. Die Annahme von Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Aufrechnung von Gegenforderungen, insbesondere für Verpackung ist unzulässig. Vor völliger Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet und kann für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen aus allen Abschlüssen Barzahlung vor Lieferung der Ware verlangen. Offener Kredit wird nur solange gewährt, als uns derselbe gesichert erscheint. Eine Änderung in der Person des Käufers oder in dessen Vermögensverhältnissen, die nach Abschluss des Kaufvertrages eintritt oder uns erst nachträglich bekannt wird, berechtigt uns, vom Vertrage zurückzutreten oder für weitere Lieferungen Vorauszahlung bzw. Sicherheit zu verlangen. Der Kaufpreis für schon gelieferte Waren wird als dann sofort fällig, auch wenn derselbe durch Wechselzahlung bereits gedeckt ist. Dasselbe gilt, wenn der Käufer mit einer Zahlung im Verzug ist.

Eigentumsvorbehalt:

Es gilt der verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalt.

Bis zur Restlosen Erfüllung aller uns gegen den Käufer zustehenden Ansprüche behalten wir uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren sowie an den etwa aus Ihrer Be- oder Verarbeitung entstehenden Sachen vor.

Eine etwaige Be- oder Verarbeitung nimmt der Käufer für uns vor, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Verarbeitet der Käufer Vorbehaltsware mit anderen Waren, so steht uns das Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten Vorbehaltsware zu den anderen Waren zur Zeit der Be- oder
Verarbeitung zu.

Seine durch Verbindung, Vermengung oder Vermischung der gelieferten Sachen mit anderen Sachen möglicherweise entstehenden Miteigentumsanteile überträgt der Käufer schon jetzt auf uns. Er wird die Sachen als Verwahrer für uns mit kaufmännischer Sorgfalt besitzen. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren verkauft, so tritt der Käufer die Kaufpreisforderung für die Vorbehaltsware in voller Höhe oder im Falle Be- oder Verarbeitung mit nicht uns gehörigen Waren in Höhe des Wertes der verarbeiteten Vorbehaltsware ab. Solange der Käufer seinen Verpflichtungen nachkommt, wird die Abtretung als stille Abtretung behandelt, und der Käufer ist zur Einziehung der Forderung ermächtigt.

Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderung um mehr als 20%, so ist der Käufer berechtigt, insoweit die Übertragung der Sicherheiten zu verlangen.

Von allen Verschlechterungen der unter Eigentumsvorbehalt oder weitergeleitetem Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware, deren Verlust, Abhandenkommen oder von Zwangsvollstreckungen oder sonstigen Zugriffen Dritter, auch hinsichtlich der abgetretenen Forderungen, hat der Käufer uns sofort in Kenntnis zu setzen und uns aller zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich bzw. auf eigene Kosten zu erteilen und zur Verfügung zu stellen. Bei Zwangsvollstreckungen durch den Verkäufer verzichtet der Käufer auf alle Einwendungen aus § 811 ZPO. Bei Anlieferung der Rohware vom Kunden ist ein Bearbeitungsverlust bis
zu 10% berechtigt.

Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich bei uns eingehen. Soweit sich als begründet erweisen, steht es uns frei, die Ware ohne Ersatzlieferung zurückzunehmen oder Ersatz zu leisten, soweit die fehlerhafte Ware zurückgegeben wird. Weitergehende Ansprüche insbesondere auf Schadensersatz, Erstattung von Arbeitslöhnen usw. sind ausgeschlossen. Ersatz oder Gutschrift kann nur für zurückgegebene Ware erfolgen. Die zweckmäßige Verwendbarkeit der von uns gelieferten Verpackungsmaterialien und Artikel ist ausschließlich Sache des Bestellers. Eine Haftung hierfür wird von uns nicht übernommen. Dem Verkäufer sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% bei Aufträgen oder Einteilungen gestattet. Die Längentoleranzen betragen +/- 5% und die Breitentoleranzen betragen +/- 2mm. Eine Gewähr für Haftfestigkeit und Lichtbeständigkeit der Farben wird nicht geleistet. Kleinere Farbabweichungen zu eingesandten Vorlagen müssen wir uns vorbehalten.

Die vorstehenden Verkaufs- und Lieferungs-Bedingungen bilden die ausschließliche Rechtsgrundlage für alle Geschäftshandlungen mit uns. Sie gelten auch dann, wenn Sie dem Geschäftspartner nur aus früheren Geschäften bekannt sind oder den Umständen nach bekannt sein mussten. Andere Vereinbarungen, insbesondere abweichende Einkaufs- oder Zahlungsbedingungen des Käufers haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Unsere Bedingungen gelten vom Käufer als anerkannt, wenn er nicht unverzüglich nach Erhalt schriftlich widerspricht. Schweigen gilt als Zustimmung. Abmachungen, die mit unseren Vertretern oder mündlich getroffen sind, gelten erst dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

Mitteilungspflicht des Käufers:

Der Käufer ist verpflichtet, beim Erlöschen seiner Firma oder bei Inhaberwechsel uns sofort Mitteilung zu machen. Andernfalls haftet er uns gegenüber für die Verbindlichkeiten der neuen Firma oder des neuen Geschäftsinhabers. Die Rechte des Käufers aus dem Vertrag sind nicht übertragbar. Erfüllungsort ist Stadtlohn und Gerichtsstand Ahaus für beide Teile.

Krumbeck Kunststoffverarbeitung GmbH D – 48703 Stadtlohn

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